Welthandelsorganisation

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Welthandelsorganisation
Organisation mondiale du commerce (auf Französisch)
Organización Mundial del Comercio (auf Spanisch)
World Trade Organization (logo and wordmark).svg
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  Mitglieder
  Mitglieder, zweiseitig vertreten durch die EU
  Beobachter
  Nicht teilnehmende Staaten

Gründung1. Januar 1995; vor 28 Jahren
ArtZwischenstaatliche Organisation
ZweckAbbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen
HauptsitzCentre William Rappard, Genf, Schweiz
Koordinaten46°13′27″N 06°08′58″E / 46.22417°N 6.14944°EKoordinaten: 46°13′27″N 06°08′58″E / 46.22417°N 6.14944°E
Betreute Region
Weltweit
Mitgliedschaft
164 Mitglieder (160 UN-Mitgliedstaaten, die Europäische Union, Hongkong, Macao und Taiwan)
Offizielle Sprachen
Englisch, Französisch, Spanisch
Generaldirektorin
Ngozi Okonjo-Iweala
Haushalt
197,2 Millionen Schweizer Franken (ca. 220 Millionen US-Dollar) im Jahr 2020.
Personal
640
WebsiteWTO.org

Die Welthandelsorganisation (WTO) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die den internationalen Handel regelt und erleichtert. Die Regierungen nutzen die Organisation, um die Regeln für den internationalen Handel festzulegen, zu überarbeiten und durchzusetzen. Sie nahm ihre Tätigkeit offiziell am 1. Januar 1995 gemäß dem Marrakesch-Abkommen von 1994 auf und löste damit das 1948 gegründete Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) ab. Die WTO ist die größte internationale Wirtschaftsorganisation der Welt, deren 164 Mitgliedstaaten über 98 % des Welthandels und des globalen BIP repräsentieren.

Die WTO erleichtert den Handel mit Waren, Dienstleistungen und geistigem Eigentum zwischen den teilnehmenden Ländern, indem sie einen Rahmen für die Aushandlung von Handelsabkommen bietet, die in der Regel auf die Senkung oder Abschaffung von Zöllen, Quoten und anderen Beschränkungen abzielen; diese Abkommen werden von Vertretern der Mitgliedsregierungen unterzeichnet und von ihren Gesetzgebern ratifiziert. Die WTO verfügt auch über ein unabhängiges Streitbeilegungsverfahren, um die Einhaltung der Handelsabkommen durch die Teilnehmer durchzusetzen und handelsbezogene Streitigkeiten beizulegen. Die Organisation verbietet die Diskriminierung zwischen Handelspartnern, sieht aber Ausnahmen für den Umweltschutz, die nationale Sicherheit und andere wichtige Ziele vor.

Der Hauptsitz der WTO befindet sich in Genf, Schweiz. Ihr oberstes Entscheidungsgremium ist die Ministerkonferenz, die sich aus allen Mitgliedstaaten zusammensetzt und in der Regel alle zwei Jahre tagt; bei allen Entscheidungen wird auf Konsens geachtet. Die täglichen Aufgaben werden vom Allgemeinen Rat wahrgenommen, der sich aus Vertretern aller Mitglieder zusammensetzt. Ein Sekretariat mit über 600 Mitarbeitern, das vom Generaldirektor und vier Stellvertretern geleitet wird, bietet administrative, fachliche und technische Dienstleistungen an. Der Jahreshaushalt der WTO beläuft sich auf rund 220 Millionen USD, die von den Mitgliedern entsprechend ihrem Anteil am internationalen Handel aufgebracht werden.

Studien zeigen, dass die WTO den Handel angekurbelt und Handelsschranken abgebaut hat. Eine Analyse aus dem Jahr 2017 ergab, dass die überwiegende Mehrheit der bisherigen Präferenzhandelsabkommen (PTA) ausdrücklich auf die WTO verweist und wesentliche Teile des Textes aus WTO-Abkommen übernommen wurden. Auch in Ziel 10 der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen wird auf WTO-Abkommen als Instrumente zur Verringerung der Ungleichheit verwiesen. Kritiker behaupten jedoch, dass die Vorteile des von der WTO geförderten Freihandels nicht gleichmäßig verteilt sind, und verweisen auf die Ergebnisse der Verhandlungen und auf Daten, die eine immer größer werdende Kluft zwischen reichen und armen Ländern belegen.

In der Nacht vom 10. auf den 11. Dezember 2019 endete die Amtszeit von zwei Schiedsrichtern der zuletzt nur noch drei Personen umfassenden Rechtsmittelinstanz der WTO, dem Appellate Body, so dass die Organisation seither als handlungsunfähig gilt. Die Vereinigten Staaten seit Präsident Barack Obama verhinderten die Neubesetzung der unbesetzten Posten.

Geschichte

Die Wirtschaftswissenschaftler Harry White (links) und John Maynard Keynes auf der Konferenz von Bretton Woods.

Der Vorläufer der WTO, das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), wurde 1947 nach dem Zweiten Weltkrieg durch einen multilateralen Vertrag von 23 Ländern gegründet, im Gefolge anderer neuer multilateraler Institutionen, die sich der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit widmeten - wie die Weltbank (gegründet 1944) und der Internationale Währungsfonds (gegründet 1944 oder 1945). Eine vergleichbare internationale Institution für den Handel, die Internationale Handelsorganisation, wurde nie gegründet, da die USA und andere Unterzeichnerstaaten den Gründungsvertrag nicht ratifizierten, und so wurde das GATT allmählich zu einer de facto internationalen Organisation.

GATT-Verhandlungen vor Uruguay

Im Rahmen des GATT fanden sieben Verhandlungsrunden statt (1949 bis 1979). Die ersten echten GATT-Handelsrunden (1947 bis 1960) konzentrierten sich auf die weitere Senkung der Zölle. Die Kennedy-Runde Mitte der sechziger Jahre brachte dann ein GATT-Antidumpingabkommen und einen Abschnitt über Entwicklung. Die Tokio-Runde in den siebziger Jahren stellte den ersten großen Versuch dar, Handelshemmnisse, die nicht die Form von Zöllen haben, zu beseitigen und das System zu verbessern, indem eine Reihe von Vereinbarungen über nichttarifäre Hemmnisse getroffen wurden, die in einigen Fällen die bestehenden GATT-Regeln auslegten und in anderen völlig neue Wege gingen. Da nicht alle GATT-Mitglieder diese plurilateralen Abkommen akzeptierten, wurden sie oft informell als "Kodizes" bezeichnet. (Im Rahmen der Uruguay-Runde wurden mehrere dieser Kodizes geändert und in multilaterale Verpflichtungen umgewandelt, die von allen WTO-Mitgliedern akzeptiert wurden. Nur vier blieben plurilateral (die Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, Rindfleisch, zivile Luftfahrzeuge und Milcherzeugnisse), aber 1997 einigten sich die WTO-Mitglieder darauf, die Abkommen über Rindfleisch und Milcherzeugnisse zu kündigen, so dass nur noch zwei übrig blieben). Trotz der Mitte der 1950er und 1960er Jahre unternommenen Versuche, eine Art institutionellen Mechanismus für den internationalen Handel zu schaffen, funktionierte das GATT fast ein halbes Jahrhundert lang als halbinstitutionalisiertes multilaterales Vertragsregime auf provisorischer Basis weiter.

Uruguay-Runde: 1986-1994

Lange vor dem 40. Jahrestag des GATT kamen die Mitglieder zu dem Schluss, dass das GATT-System mit der Anpassung an eine neue, globalisierte Weltwirtschaft überfordert war. Als Reaktion auf die in der Ministererklärung von 1982 festgestellten Probleme (strukturelle Mängel, Auswirkungen der Politik bestimmter Länder auf den Welthandel, die das GATT nicht bewältigen konnte, usw.) wurde im September 1986 in Punta del Este, Uruguay, die achte GATT-Runde - die so genannte Uruguay-Runde - eingeleitet.

Es handelte sich um das umfangreichste Verhandlungsmandat für den Handel, das jemals vereinbart wurde: Ziel der Gespräche war die Ausweitung des Handelssystems auf mehrere neue Bereiche, insbesondere den Handel mit Dienstleistungen und geistigem Eigentum, sowie die Reform des Handels in den sensiblen Sektoren Landwirtschaft und Textilien; alle ursprünglichen GATT-Artikel standen zur Überprüfung an. Die Schlussakte zum Abschluss der Uruguay-Runde und zur offiziellen Gründung der WTO wurde am 15. April 1994 auf der Ministertagung in Marrakesch, Marokko, unterzeichnet und ist daher als Marrakesch-Abkommen bekannt.

Das GATT besteht nach wie vor als Rahmenvertrag der WTO für den Warenhandel, der infolge der Verhandlungen der Uruguay-Runde aktualisiert wurde (es wird unterschieden zwischen dem GATT 1994, den aktualisierten Teilen des GATT, und dem GATT 1947, dem ursprünglichen Abkommen, das nach wie vor den Kern des GATT 1994 bildet). Das GATT 1994 ist jedoch nicht das einzige rechtsverbindliche Abkommen, das in die Schlußakte von Marrakesch aufgenommen wurde; es wurde eine lange Liste von etwa 60 Abkommen, Anhängen, Beschlüssen und Absprachen angenommen. Die Abkommen gliedern sich in sechs Hauptteile:

  • das Übereinkommen zur Errichtung der WTO
  • die Multilateralen Abkommen über den Warenhandel
  • das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen
  • das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums
  • Streitbeilegung
  • Überprüfungen der Handelspolitik von Regierungen

Was den WTO-Grundsatz der "Obergrenzenbindung" (Nr. 3) betrifft, so hat die Uruguay-Runde erfolgreich dazu beigetragen, die verbindlichen Verpflichtungen sowohl der Industrie- als auch der Entwicklungsländer zu erhöhen, wie aus den Prozentsätzen der gebundenen Zölle vor und nach den Gesprächen von 1986-1994 hervorgeht.

Ministerkonferenzen

Die Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation von 1998 im Palast der Nationen (Genf, Schweiz).

Das höchste Entscheidungsgremium der WTO, die Ministerkonferenz, tritt in der Regel alle zwei Jahre zusammen. In ihr kommen alle Mitglieder der WTO zusammen, die alle Länder oder Zollunionen sind. Die Ministerkonferenz kann Beschlüsse zu allen Fragen im Zusammenhang mit den multilateralen Handelsabkommen fassen. Bei einigen Treffen, wie der ersten Ministerkonferenz in Singapur und der Konferenz in Cancun 2003, kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, den so genannten "Singapur-Themen", wie z. B. den Agrarsubventionen, während andere, wie die Konferenz in Seattle 1999, zu großen Demonstrationen führten. Die vierte Ministerkonferenz in Doha im Jahr 2001 billigte den Beitritt Chinas zur WTO und leitete die Doha-Entwicklungsrunde ein, die durch die sechste WTO-Ministerkonferenz (in Hongkong) ergänzt wurde, auf der der schrittweise Abbau von Agrarexportsubventionen und die Übernahme der EU-Initiative "Alles außer Waffen" zur schrittweisen Abschaffung von Zöllen für Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern beschlossen wurde. Auf der sechsten WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2005 rief die WTO die Aid-for-Trade-Initiative ins Leben, die speziell darauf abzielt, die Entwicklungsländer im Handel zu unterstützen, wie es das Ziel Nr. 8 der nachhaltigen Entwicklung vorsieht, nämlich die Hilfe zur Unterstützung des Handels und des Wirtschaftswachstums zu erhöhen.

Die zwölfte Ministerkonferenz (MC12) sollte im Juni 2020 in Nur-Sultan, Kasachstan, stattfinden, wurde aber wegen der COVID-19-Pandemie abgesagt.

Doha-Runde (Doha-Agenda): 2001 bis heute

Die WTO leitete die derzeitige Verhandlungsrunde, die Doha-Entwicklungsrunde, auf der vierten Ministerkonferenz in Doha, Katar, im November 2001 ein. Dies sollte ein ehrgeiziger Versuch sein, die Globalisierung integrativer zu gestalten und den Armen der Welt zu helfen, insbesondere durch den Abbau von Schranken und Subventionen in der Landwirtschaft. Die ursprüngliche Agenda umfasste sowohl eine weitere Liberalisierung des Handels als auch neue Regeln, untermauert durch die Zusage, die umfangreiche Unterstützung für die Entwicklungsländer zu verstärken.

Die Fortschritte gerieten ins Stocken, weil es zwischen den Industrieländern und den wichtigsten Entwicklungsländern zu Differenzen über Industriezölle und nichttarifäre Handelshemmnisse kam, insbesondere zwischen der EU und den USA über die Beibehaltung von Agrarsubventionen, die als Handelshemmnisse angesehen werden. Wiederholte Versuche, die Gespräche wiederzubeleben, blieben erfolglos, obwohl mit der Annahme der Ministererklärung von Bali im Jahr 2013 bürokratische Handelshemmnisse beseitigt wurden.

Im Juni 2012 blieb die Zukunft der Doha-Runde ungewiss: Das Arbeitsprogramm listet 21 Themen auf, bei denen die ursprüngliche Frist vom 1. Januar 2005 nicht eingehalten wurde, und die Runde bleibt unvollständig. Der Konflikt zwischen dem freien Handel mit Industriegütern und Dienstleistungen, aber der Beibehaltung des Protektionismus bei den Agrarsubventionen für den heimischen Agrarsektor (von den Industrieländern gefordert) und der Begründung eines fairen Handels mit Agrarprodukten (von den Entwicklungsländern gefordert) bleiben die größten Hindernisse. Diese Sackgasse hat es unmöglich gemacht, neue WTO-Verhandlungen über die Doha-Entwicklungsrunde hinaus einzuleiten. Infolgedessen hat die Zahl der bilateralen Freihandelsabkommen zwischen Regierungen zugenommen. Im Juli 2012 gab es im WTO-System verschiedene Verhandlungsgruppen für die derzeit festgefahrenen Agrarhandelsverhandlungen.

Funktionen

Die Förderung des Wachstums durch Erleichterung des Handels ist die wichtigste Funktion der WTO. Weitere wichtige Funktionen sind:

  • Sie überwacht die Umsetzung, Verwaltung und Durchführung der erfassten Abkommen (mit der Ausnahme, dass sie keine Abkommen durchsetzt, als China im Dezember 2001 der WTO beitrat)
  • Sie bietet ein Forum für Verhandlungen und für die Beilegung von Streitigkeiten.

Darüber hinaus ist es die Aufgabe der WTO, die nationalen Handelspolitiken zu überprüfen und zu propagieren und die Kohärenz und Transparenz der Handelspolitiken durch Überwachung der globalen Wirtschaftspolitik sicherzustellen. Eine weitere Priorität der WTO ist die Unterstützung der Entwicklungsländer, der am wenigsten entwickelten Länder und der Länder mit niedrigem Einkommen, die sich im Übergang befinden, bei der Anpassung an die WTO-Regeln und -Disziplinen durch technische Zusammenarbeit und Ausbildung.

  1. Die WTO erleichtert die Durchführung, Verwaltung und Funktionsweise und fördert die Ziele dieses Übereinkommens und der multilateralen Handelsübereinkommen und bildet den Rahmen für die Durchführung, Verwaltung und Funktionsweise der multilateralen Handelsübereinkommen.
  2. Die WTO ist das Forum für Verhandlungen zwischen ihren Mitgliedern über ihre multilateralen Handelsbeziehungen in Angelegenheiten, die im Rahmen des Übereinkommens in den Anhängen zu diesem Übereinkommen behandelt werden.
  3. Die WTO verwaltet die Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Beilegung von Streitigkeiten.
  4. Die WTO verwaltet einen Mechanismus zur Überprüfung der Handelspolitik.
  5. Um eine größere Kohärenz in der globalen Wirtschaftspolitik zu erreichen, arbeitet die WTO gegebenenfalls mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und mit der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) und den ihr angeschlossenen Organisationen zusammen.

Die oben aufgeführten fünf Aufgaben sind die zusätzlichen Funktionen der Welthandelsorganisation. Da die Globalisierung in der heutigen Gesellschaft voranschreitet, ist die Notwendigkeit einer internationalen Organisation zur Verwaltung der Handelssysteme von entscheidender Bedeutung gewesen. Mit der Zunahme des Handelsvolumens entstehen aufgrund der unterschiedlichen Handelsregeln der einzelnen Länder Probleme wie Protektionismus, Handelshemmnisse, Subventionen und Verletzung des geistigen Eigentums. Die Welthandelsorganisation dient als Vermittler zwischen den Nationen, wenn solche Probleme auftreten. Die WTO kann als ein Produkt der Globalisierung und als eine der wichtigsten Organisationen in der heutigen globalisierten Gesellschaft bezeichnet werden.

Die WTO ist auch ein Zentrum für Wirtschaftsforschung und -analyse: In ihren jährlichen Veröffentlichungen und Forschungsberichten zu bestimmten Themen gibt die Organisation regelmäßig einen Überblick über den Welthandel. Schließlich arbeitet die WTO eng mit den beiden anderen Komponenten des Bretton-Woods-Systems, dem IWF und der Weltbank, zusammen.

Grundsätze des Handelssystems

Die WTO legt einen Rahmen für die Handelspolitik fest; sie definiert oder spezifiziert keine Ergebnisse. Es geht also darum, die Regeln der "Handelspolitik" festzulegen. Fünf Grundsätze sind für das Verständnis sowohl des GATT vor 1994 als auch der WTO von besonderer Bedeutung:

  1. Nicht-Diskriminierung. Dieser Grundsatz hat zwei Hauptbestandteile: die Meistbegünstigungsregel und die Inländerbehandlung. Beide sind in den wichtigsten WTO-Regeln für Waren, Dienstleistungen und geistiges Eigentum verankert, aber ihr genauer Geltungsbereich und ihre Art unterscheiden sich in diesen Bereichen. Die Meistbegünstigungsregel besagt, dass ein WTO-Mitglied für den gesamten Handel mit anderen WTO-Mitgliedern die gleichen Bedingungen anwenden muss, d. h. ein WTO-Mitglied muss allen anderen WTO-Mitgliedern die günstigsten Bedingungen gewähren, unter denen es den Handel mit einer bestimmten Warenart zulässt. "Wenn man jemandem einen besonderen Gefallen tut, muss man das auch für alle anderen WTO-Mitglieder tun." Inländerbehandlung bedeutet, dass eingeführte Waren nicht schlechter behandelt werden dürfen als im Inland hergestellte Waren (zumindest nachdem die ausländischen Waren auf den Markt gekommen sind). Sie wurde eingeführt, um nichttarifäre Handelshemmnisse (z. B. technische Normen, Sicherheitsstandards u. a., die eingeführte Waren diskriminieren) zu beseitigen.
  2. Reziprozität. Sie spiegelt sowohl den Wunsch wider, den Umfang des Trittbrettfahrens zu begrenzen, das aufgrund der Meistbegünstigungsregel entstehen kann, als auch den Wunsch, einen besseren Zugang zu ausländischen Märkten zu erhalten. Ein damit zusammenhängender Punkt ist, dass ein Land nur dann verhandeln kann, wenn die Vorteile, die sich daraus ergeben, größer sind als die Vorteile, die sich aus einer einseitigen Liberalisierung ergeben; durch gegenseitige Zugeständnisse soll sichergestellt werden, dass diese Vorteile auch eintreten.
  3. Verbindliche und einklagbare Verpflichtungen. Die von den WTO-Mitgliedern in multilateralen Handelsverhandlungen und beim Beitritt eingegangenen Zollverpflichtungen werden in einem Rechtsinstrument aufgezählt, das als Liste der Zugeständnisse bekannt ist. Diese Listen legen "Höchstgrenzen" fest: Ein Land kann seine Verpflichtungen ändern, aber erst nach Verhandlungen mit seinen Handelspartnern, was bedeuten könnte, dass sie für Handelseinbußen entschädigt werden. Wird kein Ausgleich erreicht, kann das beschwerdeführende Land das WTO-Streitbeilegungsverfahren anrufen.
  4. Transparenz. Die WTO-Mitglieder sind verpflichtet, ihre Handelsregelungen zu veröffentlichen, Einrichtungen zu unterhalten, die eine Überprüfung handelsrelevanter Verwaltungsentscheidungen ermöglichen, auf Informationsanfragen anderer Mitglieder zu antworten und der WTO Änderungen in der Handelspolitik zu melden. Diese internen Transparenzanforderungen werden durch regelmäßige länderspezifische Berichte (handelspolitische Überprüfungen) im Rahmen des Mechanismus zur Überprüfung der Handelspolitik (TPRM) ergänzt und erleichtert. Das WTO-System versucht auch, die Vorhersehbarkeit und Stabilität zu verbessern, indem es von der Verwendung von Quoten und anderen Maßnahmen zur Begrenzung von Einfuhrmengen abrät.
  5. Sicherheitswerte. Unter bestimmten Umständen können die Regierungen den Handel einschränken. Die WTO-Abkommen erlauben es den Mitgliedern, Maßnahmen nicht nur zum Schutz der Umwelt, sondern auch zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Tier- und Pflanzengesundheit zu ergreifen.

Es gibt drei Arten von Bestimmungen in dieser Richtung:

  1. Artikel, die den Einsatz von Handelsmaßnahmen zur Erreichung nichtwirtschaftlicher Ziele erlauben;
  2. Artikel, die darauf abzielen, einen "fairen Wettbewerb" zu gewährleisten; die Mitglieder dürfen Umweltschutzmaßnahmen nicht als Mittel zur Verschleierung einer protektionistischen Politik verwenden.
  3. Bestimmungen, die Eingriffe in den Handel aus wirtschaftlichen Gründen zulassen.

Ausnahmen vom Grundsatz der Meistbegünstigung ermöglichen auch eine Vorzugsbehandlung von Entwicklungsländern, regionalen Freihandelszonen und Zollunionen.

Allgemeiner Rat, Streitschlichtungsgremium und Gremium für die Überprüfung der Handelspolitik

Die laufenden Geschäfte der Ministerkonferenz werden von drei Organen geregelt: dem Allgemeinen Rat (General Council), dem Streitschlichtungsgremium (Dispute Settlement Body, Art. IV:3 WTO-Übk) und dem Gremium für die Überprüfung der Handelspolitik (Trade Policy Review Body, TPRB, Art. IV:4 WTO-Übk).

Der Allgemeine Rat ist der höchste Entscheidungsträger der WTO in Genf. Er trifft sich regelmäßig zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz, um die Aufgaben der WTO und zusätzlich eigene, ihm selbst übertragene Zuständigkeiten, wahrzunehmen. Er betreut den Beitritt neuer Mitglieder zur Welthandelsorganisation sowie die Leitung der Speziellen Räte des GATT, GATS und TRIPS. Weiterhin ist der Allgemeine Rat für die Überprüfung der einzelnen Handelspolitiken der Mitgliedstaaten zuständig. Seine Repräsentanten kommen aus allen Mitgliedstaaten und sind im Allgemeinen Botschafter oder Personen in ähnlichen Positionen. Der Unterschied zu der Ministerkonferenz ist nicht die Zusammensetzung, sondern der Rang der Delegierten.

Das Streitschlichtungsgremium: Wie der Allgemeine Rat besteht das Streitschlichtungsgremium (Dispute Settlement Body, DSB) aus Vertretern aller Mitgliedstaaten. Seine Aufgabe ist es, Handelsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten zu klären, wenn in bilateralen Gesprächen keine Einigung erzielt werden konnte. Als Schlichtungsinstanz wird ein Panel eingerichtet. Es umfasst drei Rechts- bzw. Handelsexperten, deren Länder nicht direkt am Streitfall beteiligt sind. Nach neun Monaten muss von diesem Gremium ein Urteil gefällt werden. Gegen das Urteil kann bei einer zweiten Instanz, dem Appellate Body, Berufung eingelegt werden. Auch hier sind Rechts- und Handelsexperten vertreten. Das Gremium prüft verfahrenstechnische Fragen. Das Urteil der Berufungsinstanz kann nur durch ein einstimmiges Votum aller WTO-Mitglieder annulliert werden. Als wichtige Neuerung seit der WTO-Gründung gilt die maximale Durchführungsdauer einer Streitschlichtung von einem Jahr sowie bei Inanspruchnahme der Berufung von 18 Monaten. Das Klageland hat bei Nicht-Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien das Recht auf Vergeltungsmaßnahmen, ohne dass diese als Verstöße gegen WTO-Richtlinien gelten. So könnte ein Klageland gegenüber dem Handelspartner Exporte beschränken oder vorübergehend Zölle auf bestimmte Waren erheben.

Das Gremium für die Überprüfung der Handelspolitik: Der Allgemeine Rat trifft sich auch als Gremium für die Überprüfung der Handelspolitik. Dieses Organ ist ebenfalls offen für alle WTO-Mitglieder. Seine Aufgabe ist es, die Handelspolitiken der Mitglieder nach einem festgelegten Verfahren regelmäßig zu überprüfen. Hierzu kann jeweils ein anderer Vorsitzender benannt und andere Verfahrensregeln festgelegt werden. Die Häufigkeit der Überprüfungen der einzelnen Staaten hängt von ihrem Anteil am Welthandel ab.

Unter Leitung des Allgemeinen Rates sind weitere Räte tätig (Art. IV:5 WTO-Übk). Insbesondere sind dies der Rat für den Handel mit Waren (GATT-Rat), der Rat für Handel mit Dienstleistungen (GATS-Rat) und der Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Rat für TRIPS). Sie überwachen die Einhaltung und Wirkungsweise der WTO-Abkommen. Den Räten sind thematisch arbeitende Ausschüsse untergeordnet.

Oberstes Organ der WTO ist die Ministerkonferenz, die mindestens alle zwei Jahre zusammentreten muss.

Handelsverhandlungsausschuss
Der Handelsverhandlungsausschuss (Trade Negotiations Committee, TNC) ist der Ausschuss, der sich mit der laufenden Handelsrunde befasst. Den Vorsitz hat der Generaldirektor der WTO inne. Seit Juni 2012 ist der Ausschuss mit der Doha-Entwicklungsrunde betraut.

Der Rat für Dienstleistungen hat drei untergeordnete Gremien: Finanzdienstleistungen, inländische Vorschriften, GATS-Regeln und spezifische Verpflichtungen. Der Rat hat mehrere verschiedene Ausschüsse, Arbeitsgruppen und Arbeitsgruppen. Es gibt Ausschüsse zu folgenden Themen: Handel und Umwelt; Handel und Entwicklung (Unterausschuss für die am wenigsten entwickelten Länder); Regionale Handelsabkommen; Zahlungsbilanzbeschränkungen; und Haushalt, Finanzen und Verwaltung. Es gibt Arbeitsgruppen zu folgenden Themen: Beitritt. Es gibt Arbeitsgruppen zu folgenden Themen: Handel, Schulden und Finanzen; und Handel und Technologietransfer.

Mit Stand vom 31. Dezember 2019 sind 338 Frauen und 285 Männer im regulären Haushalt der WTO beschäftigt.

Entscheidungsfindung

Die WTO beschreibt sich selbst als "eine regelbasierte, mitgliedergesteuerte Organisation - alle Entscheidungen werden von den Mitgliedsregierungen getroffen, und die Regeln sind das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Mitgliedern". Das WTO-Übereinkommen sieht Abstimmungen vor, wenn kein Konsens erzielt werden kann, aber die Praxis des Konsenses dominiert den Prozess der Entscheidungsfindung.

Richard Harold Steinberg (2002) vertritt die Auffassung, dass das Konsensmodell der WTO zwar anfänglich gesetzesbasierte Verhandlungen vorsieht, die Handelsrunden jedoch durch machtbasierte Verhandlungen zugunsten Europas und der USA abgeschlossen werden, was nicht unbedingt zu einer Pareto-Verbesserung führt.

Streitschlichtung

Das Streitbeilegungssystem der WTO ist "das Ergebnis der Entwicklung von Regeln, Verfahren und Praktiken, die im Rahmen des GATT 1947 über fast ein halbes Jahrhundert hinweg entwickelt wurden". Im Jahr 1994 einigten sich die WTO-Mitglieder auf die Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten (DSU), die der 1994 in Marrakesch unterzeichneten "Schlussakte" beigefügt ist. Die Streitbeilegung wird von der WTO als zentraler Pfeiler des multilateralen Handelssystems und als "einzigartiger Beitrag zur Stabilität der Weltwirtschaft" angesehen. Die WTO-Mitglieder haben sich darauf geeinigt, das multilaterale Streitbeilegungssystem in Anspruch zu nehmen, wenn sie der Meinung sind, dass ein anderes Mitglied gegen die Handelsregeln verstößt, anstatt einseitig Maßnahmen zu ergreifen.

Das WTO-Streitbeilegungsverfahren umfasst fallbezogene Panels, die vom Streitbeilegungsgremium (DSB), dem Berufungsgremium, dem Generaldirektor und dem WTO-Sekretariat ernannt werden, sowie Schiedsrichter und beratende Experten.

Vorrangiges Ziel ist die Beilegung von Streitigkeiten, vorzugsweise durch eine einvernehmliche Lösung, und es ist vorgesehen, dass das Verfahren effizient und zügig durchgeführt wird, so dass "im Falle einer Entscheidung des Panels in der Regel nicht mehr als ein Jahr und im Falle einer Berufung nicht mehr als 16 Monate vergehen sollten... Wenn der Beschwerdeführer den Fall als dringlich einstuft, sollte die Prüfung des Falles sogar noch weniger Zeit in Anspruch nehmen. Die WTO-Mitgliedsländer sind verpflichtet, das Verfahren als ausschließlich und verbindlich zu akzeptieren.

Laut einer 2018 im Journal of Politics veröffentlichten Studie ist es weniger wahrscheinlich und langsamer, dass Staaten WTO-Verstöße durchsetzen, wenn die Verstöße die Staaten auf diffuse Weise betreffen. Dies liegt daran, dass die Staaten bei der Verfolgung von Rechtsstreitigkeiten mit Problemen des kollektiven Handelns konfrontiert sind: Sie alle erwarten, dass andere Staaten die Kosten der Rechtsstreitigkeiten tragen. In einer 2016 in der Zeitschrift International Studies Quarterly veröffentlichten Studie wird bestritten, dass das WTO-Streitbeilegungssystem zu einem stärkeren Anstieg des Handels führt.

Das Streitbeilegungssystem kann jedoch nicht zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten eingesetzt werden, die aus politischen Meinungsverschiedenheiten resultieren. Als Katar die Einsetzung eines Streitbeilegungsgremiums wegen der von den VAE verhängten Maßnahmen beantragte, wiesen andere GCC-Länder und die USA den Antrag schnell als politische Angelegenheit zurück und erklärten, Fragen der nationalen Sicherheit seien politisch und nicht für das WTO-Streitbeilegungssystem geeignet.

Beitritt und Mitgliedschaft

Das Verfahren zur Aufnahme in die WTO ist für jedes Bewerberland individuell, und die Beitrittsbedingungen hängen vom Stand der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes und dem derzeitigen Handelsregime ab. Der Prozess dauert im Durchschnitt etwa fünf Jahre, kann aber auch länger dauern, wenn sich das Land nicht voll und ganz für den Prozess einsetzt oder wenn politische Fragen dazwischenkommen. Am kürzesten waren die Beitrittsverhandlungen mit der Kirgisischen Republik, am längsten mit Russland, das 1993 erstmals einen Antrag auf Beitritt zum GATT gestellt hatte, im Dezember 2011 als Mitglied zugelassen wurde und am 22. August 2012 der WTO beitrat. Auch Kasachstan hatte einen langen Beitrittsverhandlungsprozess. Die Arbeitsgruppe für den Beitritt Kasachstans wurde 1996 eingesetzt und 2015 für die Mitgliedschaft zugelassen. Am zweitlängsten dauerten die Verhandlungen mit Vanuatu, dessen Arbeitsgruppe für den Beitritt von Vanuatu am 11. Juli 1995 eingesetzt wurde. Nach einer letzten Sitzung der Arbeitsgruppe im Oktober 2001 bat Vanuatu um mehr Zeit, um seine Beitrittsbedingungen zu prüfen. Im Jahr 2008 bekundete es sein Interesse, seinen WTO-Beitritt wieder aufzunehmen und abzuschließen. Die Arbeitsgruppe für den Beitritt Vanuatus wurde am 4. April 2011 informell wieder einberufen, um über die künftige WTO-Mitgliedschaft Vanuatus zu beraten. Die erneut einberufene Arbeitsgruppe beendete ihr Mandat am 2. Mai 2011. Der Allgemeine Rat billigte das Beitrittspaket von Vanuatu am 26. Oktober 2011 formell. Am 24. August 2012 begrüßte die WTO Vanuatu als ihr 157. Ein Beitrittsangebot wird erst unterbreitet, wenn ein Konsens zwischen den interessierten Parteien erreicht ist.

In einer Studie aus dem Jahr 2017 wird argumentiert, dass "eher politische Bindungen als funktionale Vorteile in einem bestimmten Bereich darüber entscheiden, wer beitritt", und es wird aufgezeigt, "wie die geopolitische Ausrichtung die Nachfrage- und Angebotsseite der Mitgliedschaft beeinflusst". Die "Ergebnisse stellen die Ansicht in Frage, dass Staaten zuerst den Handel liberalisieren müssen, um dem GATT/WTO beizutreten. Stattdessen ermutigen Demokratie und außenpolitische Ähnlichkeit die Staaten zum Beitritt".

Der Beitrittsprozess

Fortschritte beim WTO-Beitritt:
  Entwurf des Berichts der Arbeitsgruppe oder der Zusammenfassung der Fakten angenommen
  Waren- oder Dienstleistungsangebote eingereicht
  Sitzungen der Arbeitsgruppe
  Memorandum zum Außenhandelsregime vorgelegt
  Arbeitsgruppe eingerichtet

Ein Land, das der WTO beitreten möchte, stellt einen Antrag an den Allgemeinen Rat und muss alle Aspekte seiner Handels- und Wirtschaftspolitik beschreiben, die für die WTO-Übereinkommen von Bedeutung sind. Der Antrag wird der WTO in einem Memorandum vorgelegt, das von einer Arbeitsgruppe geprüft wird, die allen interessierten WTO-Mitgliedern offen steht.

Nachdem alle erforderlichen Hintergrundinformationen eingeholt wurden, konzentriert sich die Arbeitsgruppe auf Fragen der Diskrepanz zwischen den WTO-Regeln und der internationalen und nationalen Handelspolitik und den Gesetzen des Antragstellers. Die Arbeitsgruppe legt die Bedingungen für den Beitritt des Antragstellers zur WTO fest und kann Übergangsfristen in Betracht ziehen, um den Ländern einen gewissen Spielraum bei der Einhaltung der WTO-Regeln einzuräumen.

Die letzte Phase des Beitritts umfasst bilaterale Verhandlungen zwischen dem Beitrittskandidaten und den anderen Mitgliedern der Arbeitsgruppe über die Zugeständnisse und Verpflichtungen in Bezug auf Zollsätze und Marktzugang für Waren und Dienstleistungen. Die Verpflichtungen des neuen Mitglieds gelten nach den üblichen Nichtdiskriminierungsregeln gleichermaßen für alle WTO-Mitglieder, auch wenn sie bilateral ausgehandelt werden. Als Ergebnis des WTO-Beitritts bot Armenien beispielsweise einen an eine Obergrenze von 15 % gebundenen Zollsatz für den Zugang zu seinem Markt für Waren an. Da es sich bei den Zollverpflichtungen um Wertzölle handelt, gibt es keine spezifischen oder zusammengesetzten Zollsätze. Außerdem gibt es keine Zollkontingente für gewerbliche und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Armeniens Wirtschafts- und Handelsleistung ist seit der ersten Überprüfung im Jahr 2010 gestiegen, insbesondere die Erholung von der globalen Finanzkrise 2008, mit einer durchschnittlichen jährlichen BIP-Wachstumsrate von 4 %, trotz einiger Schwankungen. Die armenische Wirtschaft zeichnete sich durch eine niedrige Inflation, einen Rückgang der Armut und wesentliche Fortschritte bei der Verbesserung der makroökonomischen Stabilität aus, wobei der Handel mit Waren und Dienstleistungen, der 87 % des BIP ausmacht, eine immer größere Rolle spielte.

Nach Abschluss der bilateralen Gespräche legt die Arbeitsgruppe dem Generalrat oder der Ministerkonferenz ein Beitrittspaket vor, das eine Zusammenfassung aller Arbeitsgruppensitzungen, das Beitrittsprotokoll (einen Entwurf des Beitrittsvertrags) und Listen ("Schedules") mit den Verpflichtungen der Mitglieder enthält. Sobald der Generalrat oder die Ministerkonferenz den Beitrittsbedingungen zugestimmt hat, muss das Parlament des Bewerberlandes das Beitrittsprotokoll ratifizieren, bevor es Mitglied werden kann. Für einige Länder war der Beitrittsprozess aufgrund von Schwierigkeiten bei den Verhandlungen mit anderen WTO-Mitgliedern sehr viel schwieriger und langwieriger, wie z. B. für Vietnam, dessen Verhandlungen mehr als 11 Jahre dauerten, bevor es im Januar 2007 offiziell Mitglied wurde.

Mitglieder und Beobachter

Die WTO hat 164 Mitglieder und 25 Beobachterregierungen. Liberia wurde am 14. Juli 2016 als 163. Mitglied aufgenommen und Afghanistan wurde am 29. Juli 2016 als 164. Neben den Staaten ist auch die Europäische Union und jedes EU-Land für sich Mitglied. WTO-Mitglieder müssen keine völlig unabhängigen Staaten sein, sondern lediglich ein Zollgebiet mit voller Autonomie bei der Gestaltung ihrer Außenhandelsbeziehungen. So ist Hongkong seit 1995 Mitglied (seit 1997 als "Hongkong, China") und damit vor der Volksrepublik China, die 2001 nach 15-jährigen Verhandlungen beitrat. Taiwan trat der WTO im Jahr 2002 als "Separates Zollgebiet von Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu" bei. Das WTO-Sekretariat lässt die offiziellen Titel (wie Counsellor, Erster Sekretär, Zweiter Sekretär und Dritter Sekretär) der Mitglieder der Ständigen Vertretung Taiwans bei der WTO weg, mit Ausnahme der Titel des Ständigen Vertreters und des Stellvertretenden Ständigen Vertreters.

Im Jahr 2007 entfielen auf die WTO-Mitglieder 96,4 % des Welthandels und 96,7 % des weltweiten BIP. Iran, gefolgt von Algerien, sind die Volkswirtschaften mit dem größten BIP und Handel außerhalb der WTO, wenn man die Daten von 2005 zugrunde legt. Mit Ausnahme des Heiligen Stuhls müssen die Beobachter innerhalb von fünf Jahren nach ihrem Beitritt Beitrittsverhandlungen aufnehmen. Eine Reihe von internationalen zwischenstaatlichen Organisationen hat ebenfalls Beobachterstatus in den WTO-Gremien erhalten. Zehn UN-Mitglieder haben keine Mitgliedschaft in der WTO.

Abkommen

Die WTO überwacht etwa 60 verschiedene Abkommen, die den Status von internationalen Rechtstexten haben. Die Mitgliedsländer müssen alle WTO-Übereinkommen bei ihrem Beitritt unterzeichnen und ratifizieren. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Abkommen erläutert.

Das Übereinkommen über die Landwirtschaft ist mit der Gründung der WTO Anfang 1995 in Kraft getreten. Das AoA hat drei zentrale Konzepte oder "Säulen": interne Stützung, Marktzugang und Exportsubventionen.

Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen wurde geschaffen, um das multilaterale Handelssystem auf den Dienstleistungssektor auszudehnen, so wie das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) ein solches System für den Warenhandel vorsah. Das Abkommen ist im Januar 1995 in Kraft getreten.

Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) legt Mindeststandards für viele Formen der Regulierung des geistigen Eigentums (IP) fest. Es wurde am Ende der Uruguay-Runde des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) im Jahr 1994 ausgehandelt.

Das Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen - auch bekannt als SPS-Übereinkommen - wurde im Rahmen der Uruguay-Runde des GATT ausgehandelt und trat mit der Gründung der WTO Anfang 1995 in Kraft. Im Rahmen des SPS-Übereinkommens legt die WTO Beschränkungen für die Politik der Mitglieder in den Bereichen Lebensmittelsicherheit (bakterielle Verunreinigungen, Pestizide, Inspektion und Kennzeichnung) sowie Tier- und Pflanzengesundheit (importierte Schädlinge und Krankheiten) fest.

Das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse ist ein internationaler Vertrag der Welthandelsorganisation. Es wurde während der Uruguay-Runde des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens ausgehandelt und trat mit der Gründung der WTO Ende 1994 in Kraft. Es soll sicherstellen, dass technische Verhandlungen und Normen sowie Prüf- und Zertifizierungsverfahren keine unnötigen Handelshemmnisse schaffen".

Das Übereinkommen über den Zollwert, formell bekannt als das Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VII des GATT, schreibt den Mitgliedern die Methoden der Zollwertermittlung vor. In erster Linie wird der "Transaktionswert"-Ansatz angewandt.

Im Dezember 2013 wurde das größte Abkommen innerhalb der WTO unterzeichnet und als Bali-Paket bekannt.

Grundsätzlich basiert die WTO auf drei Hauptsäulen und mehreren Nebenabkommen. Die Hauptsäulen sind die Abkommen General Agreement on Tariffs and Trade (GATT), General Agreement on Trade in Services (GATS) und Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS). Mitglieder der drei Hauptabkommen sind seit Gründung der WTO zur Teilnahme an fast allen Nebenabkommen verpflichtet. Hierbei wird auch vom „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ gesprochen. Ziel der obligatorischen Teilnahme ist das Erreichen einer möglichst großen Einheitlichkeit zwischen den Partnerländern. Den institutionellen Rahmen der Welthandelsorganisation bildet das Streitschlichtungsorgan des Dispute Settlement-Body (DSB). Dieser gibt dem globalen System der WTO rechtsverbindlichen Charakter, der die Durchführung der verschiedenen Handelsabkommen mit 160 Mitgliedstaaten erst ermöglicht.

GATS

Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (englisch General Agreement on Trade in Services, GATS) trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Angesichts des stetig wachsenden Dienstleistungssektors in den Industrienationen war das GATS zu diesem Zeitpunkt bereits längst überfällig. Erstmals wurden hierbei umfassende internationale Voraussetzungen geschaffen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen ermöglichen. Insbesondere umfasst das GATS Dienstleistungen im Bankensektor, von Versicherungsgesellschaften und Beratungsinstituten. Die besondere Schwierigkeit der Gestaltung des GATS ist im Unterschied zwischen Warenhandel und Dienstleistungshandel zu suchen. So ist die Dienstleistungserbringung im Wesentlichen an folgende vier Faktoren geknüpft: Für das Erbringen einer Dienstleistung ist an erster Stelle das Zusammenkommen von Personen unverzichtbar. Durch die Entwicklungen der Telekommunikation ist dieser Vorgang zwar heute wesentlich leichter zu bewältigen jedoch längst noch nicht unabdingbar. Des Weiteren müssen berufliche Qualifikationen anerkannt und zugelassen werden. Ein weiteres großes Problem stellen die unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme dar. Innerhalb der EU hat hier bereits ein großer Fortschritt stattgefunden, global jedoch kaum eine Weiterentwicklung. Letztlich bedingen Dienstleistungen die personelle und langfristige Präsenz an einem Ort und verlangen somit grenzüberschreitende Investitionen. Letztendlich bietet das Dienstleistungsabkommen nur einen Rahmen, der die WTO-Mitglieder auffordert, individuelle und zugleich universelle Regelungen im Dienstleistungshandel zu schaffen, um Hemmnisse im Dienstleistungshandel zu verringern.

TRIPS

Das Abkommen über den Schutz geistigen Eigentums (englisch Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights, TRIPS) wurde ebenfalls 1995 Bestandteil des WTO-Systems. Insbesondere Plagiate und dem Ursprungsprodukt „ähnliche“ Produkte hemmten lange Zeit den Transfer erforderlichen Know-hows. Dies verdeutlicht, dass der wirtschaftliche Erfolg der Länder nicht nur von monetärem, sondern auch von geistigem Kapital abhängig ist. Das TRIPS stellt ein umfassendes Regelwerk über den internationalen Schutz von Patenten, Urheberrechten, Geschmacksmustern und ähnlichem dar. Das Abkommen ist verbindlich und gibt besonders den Ländern, die bisher keine bzw. nur sehr unvollständige Regelungen über den Schutz des geistigen Eigentums hatten, eine solide Grundlage. Besondere Effizienz erfahren die Bestimmungen über den Schutz des geistigen Eigentums durch die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzbarkeit bestimmter Mindeststandards.

Handelsabkommen 2013

Am 7. Dezember 2013 einigten sich die Mitgliedsländer auf ein neues Handelsabkommen. Mitte 2014 erklärte Indien, das Abkommen nicht zu unterzeichnen. Nach weiteren Verhandlungen und einer Übergangsklausel für Indien nach einem Kompromiss mit den USA stimmte nun das letzte Land damit auch dem Bali-Paket zu. Vor Inkrafttreten muss noch das Abkommen von zwei Drittel der 160 Mitglieder ratifiziert werden.

Büro des Generaldirektors

Der Hauptsitz der Welthandelsorganisation in Genf, Schweiz.

Die Verfahren für die Ernennung des WTO-Generaldirektors wurden im Januar 2003 aktualisiert und sehen eine vierjährige Amtszeit vor. Zusätzlich gibt es vier stellvertretende Generaldirektoren. Mit Stand vom 13. Juni 2018 sind die vier stellvertretenden Generaldirektoren unter Generaldirektor Roberto Azevêdo folgende:

  • Yi Xiaozhun aus China (seit 1. Oktober 2017),
  • Karl Brauner aus Deutschland (seit dem 1. Oktober 2013),
  • Yonov Frederick Agah aus Nigeria (seit dem 1. Oktober 2013) und
  • Alan W. Wolff aus den Vereinigten Staaten (seit dem 1. Oktober 2017).

Liste der Generaldirektoren

Quelle: Offizielle Website

Name Land Amtszeit
Peter Sutherland Republic of Ireland Irland 1995
Renato Ruggiero Italy Italien 1995–1999
Mike Moore New Zealand Neuseeland 1999–2002
Supachai Panitchpakdi Thailand Thailand 2002–2005
Pascal Lamy France Frankreich 2005–2013
Roberto Azevêdo Brazil Brasilien 2013–2021
Ngozi Okonjo-Iweala Nigeria Nigeria 2021–

Auswahl des Generaldirektors 2020

Im Mai 2020 kündigte Generaldirektor Roberto Azevedo an, dass er am 31. August 2020 zurücktreten werde. Seit Oktober 2020 läuft ein Nominierungs- und Auswahlverfahren mit acht Kandidaten, und die endgültige Auswahl wird für den 7. November 2020 mit der Zustimmung von 164 Mitgliedsländern erwartet. Es hatte sich ein starker Konsens um die Kandidatur von Ngozi Okonjo-Iweala gebildet, doch am 28. Oktober wurde bekannt, dass der Vertreter der USA gegen ihre Ernennung ist.

Am 15. Februar 2021 schrieben die WTO-Mitglieder Geschichte, als der Allgemeine Rat im Konsens Ngozi Okonjo-Iweala aus Nigeria zur siebten Generaldirektorin der Organisation wählte.

Okonjo-Iweala tritt ihr Amt am 1. März 2021 an. Dr. Okonjo-Iweala wird die erste Frau und die erste Afrikanerin sein, die zur Generaldirektorin gewählt wird. Ihre Amtszeit, die verlängert werden kann, endet am 31. August 2025.

Haushalt

Die WTO finanziert ihren Jahreshaushalt größtenteils aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Diese werden nach einer Formel festgelegt, die auf dem Anteil der Mitglieder am internationalen Handel basiert.

2019 Die 10 wichtigsten Beiträge der Mitglieder zum konsolidierten Haushalt der WTO
Rang Land CHF Prozentsatz
1  Vereinigte Staaten 22,660,405 11.59%
2  China 19,737,680 10.10%
3  Deutschland 13,882,455 7.10%
4  Japan 7,896,245 4.04%
5  Vereinigtes Königreich 7,446,595 3.81%
6  Frankreich 7,440,730 3.81%
7  Südkorea 5,777,025 2.96%
8  Niederlande 5,745,745 2.94%
9  Hongkong 5,427,080 2.78%
10  Italien 5,096,685 2.61%
Andere 94,389,355 48.28%
GESAMT 195,500,000 100.00%

Kritik

Obwohl Zölle und andere Handelshemmnisse dank des GATT und der WTO erheblich abgebaut wurden, wird das Versprechen, dass der Freihandel das Wirtschaftswachstum beschleunigen, die Armut verringern und die Einkommen der Menschen erhöhen wird, von vielen Kritikern in Frage gestellt. Einige prominente Skeptiker führen das Beispiel von El Salvador an. In den frühen 1990er Jahren wurden dort alle quantitativen Einfuhrschranken beseitigt und die Zölle gesenkt. Dennoch blieb das Wirtschaftswachstum des Landes schwach. Vietnam hingegen, das erst in den späten 1980er Jahren mit der Reform seiner Wirtschaft begann, konnte große Erfolge verbuchen, als es sich entschloss, dem chinesischen Wirtschaftsmodell zu folgen und eine langsame Liberalisierung zusammen mit der Einführung von Schutzmaßnahmen für den Binnenhandel durchzuführen. Vietnam ist es weitgehend gelungen, das Wirtschaftswachstum zu beschleunigen und die Armut zu verringern, ohne sofort wesentliche Handelsschranken abzubauen.

Der Wirtschaftswissenschaftler Ha-Joon Chang vertritt die Auffassung, dass die neoliberalen Vorstellungen vom Freihandel paradox sind, da das Wirtschaftswachstum der Entwicklungsländer im Zeitraum 1960-1980 höher war als im Zeitraum 1980-2000, obwohl ihre Handelspolitik heute viel liberaler ist als früher. Außerdem gibt es Forschungsergebnisse, die zeigen, dass neue Länder Handelsschranken erst dann aktiv abbauen, wenn sie sehr reich geworden sind. Aufgrund der Ergebnisse der Studie argumentieren die WTO-Kritiker, dass die Handelsliberalisierung kein Wirtschaftswachstum und schon gar keine Armutsbekämpfung garantiert.

Kritiker vertreten auch die Ansicht, dass die Vorteile des von der WTO ermöglichten Freihandels nicht gleichmäßig verteilt sind. Diese Kritik wird in der Regel durch historische Darstellungen der Verhandlungsergebnisse und/oder Daten gestützt, die zeigen, dass die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer wird, insbesondere in China und Indien, wo die wirtschaftliche Ungleichheit trotz eines sehr hohen Wirtschaftswachstums zunimmt. Darüber hinaus können die WTO-Ansätze zum Abbau von Handelshemmnissen den Entwicklungsländern schaden. Es ist zu befürchten, dass eine zu frühe Handelsliberalisierung ohne nennenswerte inländische Schranken die Entwicklungsländer im Primärsektor gefangen hält, in dem häufig keine qualifizierten Arbeitskräfte benötigt werden. Und wenn diese Entwicklungsländer beschließen, ihre Wirtschaft durch Industrialisierung voranzubringen, kann die verfrühte einheimische Industrie nicht sofort wie erwartet in die Höhe schnellen, was es schwierig macht, mit anderen Ländern zu konkurrieren, deren Industrien weiter fortgeschritten sind.

Kritische Positionen zur WTO und ihrer Politik werden meist von Nichtregierungsorganisationen wie Attac, kirchlich ausgerichteten Gruppen wie Brot für die Welt sowie Gewerkschaften vertreten wie auch von einigen Wirtschaftswissenschaftlern wie Michel Chossudovsky in seinem Buch Global Brutal. Der entfesselte Welthandel, die Armut, der Krieg. Das OWINFS-Netzwerk “our world is not for sale” ist ein Zusammenschluss von Organisationen und Verbänden der weltweiten sozialen Bewegungen. Das OWINFS-Netzwerk setzt den wirtschaftsliberalen Ansichten der WTO ein multilaterales Handelssystem, das nachhaltig, sozial gerecht, demokratisch und verantwortlich sein soll, als Leitbild entgegen.

Nichtbeachtung von Umweltbelangen

Umweltorganisationen wie Greenpeace beklagten die mangelnde Rücksicht der WTO auf den Umweltschutz. Die häufige Einstufung von Umweltschutzmaßnahmen als Handelshemmnisse reduziere staatliche Möglichkeiten, aktiven Naturschutz zu betreiben. Beispiele für als Handelshemmnisse eingestufte Umweltschutzmaßnahmen seien die Reinhaltung der Luft, der Tierschutz und die Beschränkung der Gentechnik. Dagegen ist wiederum einzuwenden, dass Staaten möglicherweise Umweltschutzbestrebungen lediglich als Vorwand für versteckten Protektionismus benutzen könnten.

Übermäßiger Einfluss von Konzernen

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Einfluss, den transnationale Konzerne und Verbände wie die Internationale Handelskammer (ICC) auf die Entscheidungsfindungsprozesse der WTO besäßen. Nationale – oft demokratisch bekundete – Gesetzgebung in Bereichen wie Sozialpolitik, Arbeitsschutz oder Umweltschutz könnte durch Beschränkungen der Einflussmöglichkeiten von Regierungen auf die Wirtschaftspolitik nur noch begrenzt durchgesetzt werden.

Negative Auswirkungen auf den globalen Süden

Die Organisation Brot für die Welt beklagt die Rolle der WTO bei der fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaften von südlichen Ländern durch die Forderungen nach der Privatisierung des Wassermarktes und nach dem Abbau von Schutzzöllen und Quoten. Länder, die über wenig Wasser verfügen, seien gezwungen, statt Grundnahrungsmitteln, die wenig Wasser benötigen, wasserintensive Produkte wie Getreide oder Zucker anzubauen. Die oft teurere Produktion von Exportprodukten für den Weltmarkt gefährde jedoch die Existenz heimischer Kleinbauern. Zudem müssten wasserarme Länder dann viele Grundnahrungsmittel von Industrieländern importieren, die häufig im Erzeugerland subventioniert werden. Die Ernährungssicherheit vieler Länder hänge damit in zunehmenden Maß von der Produktion in Industrieländern, vom Weltmarkt und mächtigen Handelskonzernen ab.

Jean Feyder hält liberalisierten Handel für nicht sinnvoll, da die Marktteilnehmer ungleiche Wettbewerbsbedingungen bzw. -vorteile hätten. Beispielsweise am Agrarsektor konkurrieren ungeschulte Kleinbauern mit Parzellen von weniger als einem Hektar und ohne Zugang zu Spritz- oder Düngemitteln mit agroindustriell erzeugenden Großunternehmen. Der zugleich mit dem Abbau von Schutzzöllen geforderte Rückzug des Staates aus Düngeberatung, Saatgutvergabe und Ernteankauf wird nicht schnell genug „vom Markt“ ersetzt, was Kleinbauern benachteilige. Werden dann hochsubventionierte Agrarprodukte mit Preisen unter dem Produktionspreis importiert, können Kleinbauern ihre Produkte nicht verkaufen. Ihnen fehlt Geld für Modernisierungen oder gar zum Überleben.

Auch wird behauptet, ohne hohe Zölle auf Importe hätten die Entwicklungsländer keine Möglichkeit, eine stabile eigene Industrie aufzubauen. Damit sperre das WTO-System „heute alle wichtigen Wege und Handhaben, mit deren Hilfe Länder in früherer Zeit eine nachholende Entwicklung erfolgreich in die Wege geleitet haben, zum Beispiel die USA in der Aufholjagd gegenüber Großbritannien“. In diesem Zusammenhang behaupten WTO-Kritiker, Industrieländer träfen Entscheidungen „hinter verschlossenen Türen“. Diese als Green Rooming bezeichnete unprotokollierte Verhandlungspraxis schließe Entwicklungsländer aus Entscheidungsprozessen aus.

Dem gegenüber steht erlaubter Protektionismus durch Subventionen: Da Zölle als Mittel des staatlichen Protektionismus nur eingeschränkt eingesetzt werden dürfen, etablierten sich andere Formen der Exportförderung über Subventionen. Die WTO unterscheidet verschiedene Arten von Subventionen, von denen nur eine Art (gelbe Box) beschränkt und langfristig abzubauen ist, während die anderen Formen (grüne Box, blaue Box) erlaubt bleiben. Die meisten Subventionen der „Subventionssupermächte“ USA und EU sind den nicht eingeschränkten Subventionskategorien zugeordnet.

Mangelnde Transparenz

Auch die Intransparenz sowie die fehlende Kontrolle sind Kritikpunkte gegenüber der WTO. Es gibt Erwägungen zur Einrichtung eines quasiparlamentarischen Organs, bisher fehle es der WTO jedoch an Kontrollmechanismen. Sie sei weder zum Dialog mit der UNO, noch mit den Medien verpflichtet. Sitzungsprotokolle würden unzureichend der Öffentlichkeit zugänglich. Die Kritik der Nichtregierungsorganisationen rühre oft auch daher, dass ihnen – im Gegensatz zur UN-Generalversammlung – Möglichkeiten fehlen, ihre Interessen zu artikulieren. Im Streitschlichtungsverfahren sind hierbei Stellungnahmen von NGOs gemäß Art. 13 Dispute Settlement Understanding (DSU) möglich. Wie Unternehmen können Nichtregierungsorganisationen Amicus-Curae-Schriftsätze einreichen, welche durchaus häufig Berücksichtigung finden. An dieser Möglichkeit üben wiederum einige Mitgliedsstaaten heftige Kritik.

Ziele für nachhaltige Entwicklung

Vor dem Hintergrund der Ziele für nachhaltige Entwicklung fordert das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE), dass die internationale Handelsordnung die nachhaltige Entwicklung verlässlich fördern sollte.

Unterziel 17.10 lautet: „Ein universales, regelgestütztes, offenes, nichtdiskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation fördern, insbesondere durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen ihrer Entwicklungsagenda von Doha“.

Unterziel 17.11 ruft die Staatenwelt auf, die „Exporte der Entwicklungsländer deutlich zu erhöhen, insbesondere mit Blick darauf, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries – LDCs) an den weltweiten Exporten bis 2020 zu verdoppeln“.

Unterziel 17.12 lautet: „Die rasche Umsetzung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs auf dauerhafter Grundlage für die am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen der Welthandelsorganisation zu erreichen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass die für Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden präferenziellen Ursprungsregeln transparent und einfach sind und zur Erleichterung des Marktzugangs beitragen“.

Der Rat der Europäischen Union stellte im Mai 2015 formell fest, dass der durch die WTO geregelte internationale Handel ein wesentliches Instrument für die Umsetzung der Post-2015-Agenda ist. Er bekennt sich zur „entscheidenden Rolle der Kleinbauern“.

Auswirkungen

Studien zeigen, dass die WTO den Handel angekurbelt hat. Untersuchungen zeigen, dass ein durchschnittliches Land ohne die WTO mit einem Anstieg der Zölle auf seine Exporte um 32 Prozentpunkte konfrontiert wäre. Der Streitbeilegungsmechanismus der WTO ist eine Möglichkeit, den Handel zu steigern.

Laut einer 2017 im Journal of International Economic Law veröffentlichten Studie "verweisen fast alle neueren Präferenzhandelsabkommen (PTAs) ausdrücklich auf die WTO, oft dutzende Male in mehreren Kapiteln. Ebenso finden wir in vielen dieser PTAs, dass wesentliche Teile der Vertragssprache - manchmal die Mehrheit eines Kapitels - wortwörtlich aus einem WTO-Abkommen übernommen wurden... die Präsenz der WTO in PTAs hat im Laufe der Zeit zugenommen."

Aufgaben und Befugnisse

Die WTO verfolgt im Wesentlichen zwei Kernaufgaben, zum einen die Koordination der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, zum anderen die Streitentscheidung zwischen den Mitgliedern.

Streitschlichtungsfunktion

Die Streitschlichtung der Welthandelsorganisation obliegt dem Dispute Settlement Body (DSB). Ausführendes Organ ist dabei der Allgemeine Rat der WTO. Der DSB hat selbst keine Befugnis zur Durchsetzung der von ihm getroffenen Entscheidungen; daher ist teilweise strittig, inwieweit es sich nicht eher um Lösungsvorschläge und Richtlinien als um Beschlüsse handelt. Daher ist der DSB zunächst eine Instanz mit moralisch-diplomatischer Funktion. Der DSB kann Staaten, die sich benachteiligt sehen, autorisieren, auf einen Rechtsbruch mit Handelssanktionen zu reagieren. Mit dem Streitbeilegungsverfahren verfügt die WTO als einzige weltweite internationale Organisation über einen effizienten, internen Streitbeilegungsmechanismus. Jährlich werden 20 bis 40 Fälle vor den DSB gebracht; von 1995 bis November 2009 waren es insgesamt 401 Fälle. Ein prominenter Fall war etwa der Stahlstreit zwischen der Europäischen Union und den USA 2002/2003. Die Urteile, die der DSB durchsetzen soll, werden vorher vom sogenannten Appellate Body gefasst, der an sich mit sieben Mitgliedern besetzt war. Die Mindestzahl an Schiedsrichtern wurde mit drei festgelegt.

Nach dem Ausscheiden mehrerer Mitglieder ohne eine Neubesetzung unterschritt der Appellate Body in der Nacht vom 10. auf den 11. Dezember 2019 die Mindestanzahl von drei Schiedsrichtern und ist somit nicht mehr beschlussfähig. US-Präsident Donald Trump verhinderte die Neubesetzungen, da aus seiner Sicht Entwicklungsländer auf unfaire Weise von der WTO profitieren, da zu diesen Ländern aus Sicht der WTO auch China gehöre, das eines der reichsten Länder der Welt sei, was er auf Twitter betonte.

„The WTO is BROKEN when the world’s RICHEST countries claim to be developing countries to avoid WTO rules and get special treatment. NO more!!! Today I directed the U.S. Trade Representative to take action so that countries stop CHEATING the system at the expense of the USA!“

Donald Trump: Twitter

Die anhaltende Handlungsunfähigkeit kann das Ende der WTO in ihrer derzeitigen Form bedeuten. Die Vereinigten Staaten stören sich auch am WTO-Budget und der Bezahlung der Handelsrichter, so dass zeitweise eine Blockade des Haushaltes für 2021 befürchtet wurde. Die EU-Kommission von der Leyen erwägt Vorkehrungen, sollte die WTO auf Dauer handlungsunfähig bleiben.

Einfluss auf nationales Recht

Die WTO-Abkommen berühren nationales und europäisches Recht, da sich die Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichteten, ihre nationalen Gesetze ihren Verpflichtungen aus den Welthandelsverträgen anzupassen. So verpflichtete sich die Europäische Union durch den Beitritt zur WTO, die „Abkommen und dazugehörigen Rechtsinstrumente (Streitbeilegungsverfahren) anzuerkennen.“

Das Welthandelsrecht der WTO ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH in der EU grundsätzlich nicht unmittelbar anwendbar. Einzelne Bürger oder Unternehmen können sich vor nationalen Gerichten nicht unmittelbar darauf berufen. Rechtsverletzungen können nur von den Regierungen anderer Staaten über das WTO-Streitschlichtungsverfahren angegriffen werden.

Die WTO-Rechtsnormen könnten auch auf Maßnahmen Einfluss nehmen, die nach nationaler Tradition bisher zur hoheitlichen Verwaltung gezählt wurden. So könnten staatliche Maßnahmen der Daseinsvorsorge nach den Vorschriften des GATS als Handelshemmnis gelten.

Mitglieder

Die WTO hat zurzeit 164 Mitglieder, unter anderem seit 1995 die USA, Japan, Brasilien, Indien und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union; seit 2001 China und seit 2012 Russland. Als 164. Mitgliedstaat ist Afghanistan im Juli 2016 beigetreten.

Die WTO-Mitglieder erwirtschaften 98 % des Welthandelsvolumens. Wesentliche Nicht-Mitglieder sind einige Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie mehrere Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens. Zum Stand 4. Februar 2018 gibt es 23 Länder mit Beobachterstatus, die (mit Ausnahme des Heiligen Stuhls, der als ein eigenständiges, nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt die Vatikanstadt international vertritt) innerhalb von fünf Jahren Beitrittsverhandlungen beginnen müssen. Der Beitritt ist in Art. XII des WTO-Übereinkommens geregelt. Beim Beitritt oder nach bestimmten Übergangsfristen müssen die Bedingungen der einzelnen WTO-Abkommen erfüllt sein. Die Beitrittsbeschlüsse werden von der Ministerkonferenz mit Zweidrittelmehrheit gefasst.

WTO-Mitglieder (Stand August 2018):
  • Mitglieder
  • EU-Mitgliedstaaten und damit automatisch WTO-Mitglieder
  • Beobachterstatus
  • Staaten ohne offizielle Beziehungen zur WTO
  • Europäische Union

    Auch die Europäische Union ist Mitglied der WTO zusätzlich zu ihren einzelnen Mitgliedstaaten. Sie vertritt die im Zuge der Gemeinsamen Handelspolitik abgestimmten Interessen aller Mitgliedstaaten. Verhandlungsführer ist der Kommissar für den Außenhandel, es werden jedoch auch oft Vertreter der einzelnen Mitgliedsländer entsandt. Beschlüsse werden bei der WTO üblicherweise im Konsens gefasst; findet eine Mehrheitsentscheidung statt, übt die EU das Stimmrecht für alle ihre Mitglieder aus. Deshalb verfügt die EU über 27 Stimmen: die Stimme der EU als selbständiges WTO-Mitglied entfällt damit.

    Entwicklungsländer

    Etwa zwei Drittel der WTO-Mitglieder sind Entwicklungsländer. Für sie gelten teilweise gesonderte Vorschriften (zum Beispiel GATT Teil IV zu Handel und Entwicklung), und sie erhalten bei manchen Fragen die Unterstützung des WTO-Sekretariats. Es gibt keine Definition für den Status als Entwicklungsland im WTO-Recht. Die Kategorisierung beruht auf einer Erklärung des Staates, die von anderen Staaten angezweifelt werden kann. Bei neuen Mitgliedern wird der künftige Status während der Beitrittsverhandlungen geklärt. 32 Mitglieder der WTO gelten nach Definition der UNO als Am wenigsten entwickelte Länder (englisch Least Developed Countries, kurz LDCs), deren Status nicht aberkannt werden kann.

    Die verschiedenen Entwicklungsländer haben häufig sehr unterschiedliche Probleme oder Interessen. Es existieren jedoch verschiedene informelle, sich zum Teil überschneidende Zusammenschlüsse von Entwicklungsländern in der WTO, so zum Beispiel die G90 als Koalition der Afrikanischen Union (AU), der Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP-Staaten) und der Least Developed Countries (LDC). Die derzeit bedeutendste Allianz ist die vor der WTO-Ministerkonferenz in Cancún in Mexiko (September 2003) gegründete G20 der Entwicklungsländer, unter Führung der wirtschaftlich stärksten Entwicklungsländer Volksrepublik China, Indien, Brasilien und Südafrika.

    Viele WTO-Kritiker bezweifeln, dass die eingeräumten Sonderrechte ausreichen, um Nachteile der Entwicklungsländer gegenüber Industrieländern auszugleichen. Beispielsweise bietet die WTO zwar Fortbildungsprogramme für Mitarbeiter von Entwicklungsländern an, doch sind manche Länder nicht einmal in der Lage, genug Delegierte zu bezahlen, um an allen Verhandlungen teilzunehmen.

    Bündnisse

    Es gibt verschiedene politische oder (regionale) wirtschaftliche Bündnisse zwischen einzelnen WTO-Mitgliedern, die zum Teil lang anhaltend, zum Teil auch kurzfristig sind oder aus wechselnden Mitgliedern bestehen. Innerhalb eines Wirtschaftsraumes wie der EU, NAFTA, ASEAN oder Mercosur gelten Sonderregeln für das Meistbegünstigungsprinzip.

    Die sogenannte Cairns Group tritt als politisches Bündnis für Liberalisierungen im Agrarsektor ein. Hierzu zählen 17 Länder aus vier Kontinenten, die unterschiedlich weit entwickelt sind.

    Die vier großen Wirtschaftsmächte (EU, Japan, Kanada, USA) werden als The Quad oder Quadrilaterals bezeichnet.

    Prinzipien

    Alle WTO-Mitglieder verpflichteten sich zur Einhaltung einiger Grundregeln bei der Ausgestaltung ihrer Außenhandelsbeziehungen. Vorrang haben aus wirtschaftlicher Sicht der Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen. Jedoch spielen auch sozio-ökonomische Ziele eine Rolle. Diskriminierung jeder Art soll abgebaut und der allgemeine Lebensstandard gehoben werden. Hierzu werden insbesondere die drei Prinzipien der Nichtdiskriminierung, des Abbaus von Zöllen und Handelsbarrieren und der Reziprozität als Verhandlungsgrundlage vorausgesetzt.

    Nichtdiskriminierung

    Das in Abkommen der WTO geregelte Prinzip der Nichtdiskriminierung lässt sich in zwei Grundsätze unterteilen. Zum einen gibt es das Prinzip der Meistbegünstigung (Most favoured Nation Principle, Artikel 1 GATT). Alle Vorteile und Begünstigungen, die ein Mitgliedstaat einem anderen gegenüber einräumt, sollen unverzüglich auch allen anderen WTO-Nationen eingeräumt werden. Einzige Ausnahme gilt beim Zusammenschluss von WTO-Ländern zu einer Freihandelszone oder einer Zollunion, wie es beim Zusammenschluss der europäischen Länder zur EU der Fall war. Dies wird mit der Annahme begründet, dass Freihandelszonen und Zollunionen ein bedeutender Schritt zum globalen freien Handel seien. Zum anderen gilt das Prinzip der Inländergleichbehandlung (National Treatment Obligation, Artikel 3 GATT). Ausländische Produkte dürfen gegenüber inländischen Produkten nicht benachteiligt werden. Auch hier gilt eine Ausnahmeregelung für Produkte aus Entwicklungsländern, um den Aufbau der Wirtschaft in Entwicklungsländern zu fördern und zu schützen und nicht durch billigere Einfuhrprodukte zu hemmen. Für Dienstleistungen gilt das Prinzip der Inländerbehandlung nur, sofern die Staaten den Markt für einen Dienstleistungssektor öffneten.

    Abbau von Handelsbarrieren und dem Zoll

    Die Richtlinie zum Zollabbau und zum Abbau verschiedener Handelsbarrieren (prohibition on trade restrictions other than tariffs) dient der generalisierten und vereinfachten Zoll-Bewertung. Grundsätzlich dürfen zum Schutz einheimischer Produkte Zölle erhoben werden, jedoch keine Kontingente. Auch dürfen bereits bestehende Zölle bzw. bereits gesenkte Zölle nicht erhöht werden. Das Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen besagt, dass heimische Produzenten durch Zölle, aber nicht durch Importquoten oder völligen Ausschluss von Importen geschützt werden dürfen (Artikel 11 GATT). Ziel dieser Maßnahmen ist es, Handelshemmnisse zu verringern.

    Reziprozität

    Die Reziprozitätsklausel stellt die Ergänzung zum Prinzip der Meistbegünstigung dar. Inhalt dieser Ausgleichregelung ist das Einräumen gleichwertiger Zugeständnisse unter den Nationen. Gewährt Land 1 dem Land 2 gewisse Handelsbegünstigungen, so ist Land 2 seinerseits angehalten, dem Land 1 gleichwertige Begünstigungen einzuräumen. Mit Gründung der WTO und ihrer Vorgängerorganisation geriet das Prinzip der Reziprozität immer mehr in den Hintergrund.

    Multilateralismus

    Derzeit werden die Prinzipien der WTO zumeist unter dem einzigen Stichwort des Multilateralismus zusammengefasst. Gleichberechtigtes, kooperatives, auf gegenseitiges Interesse gerichtetes Verhandeln und Verhalten aller Nationen in der WTO wird bewusst gefördert, während plurilaterale Verträge (also etwa Freihandelsabkommen, die nur für einen Teil der WTO-Mitglieder gelten sollen) eigentlich unerwünscht und nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig sind. Ziel ist es, den gesamten Welthandel schrittweise von Zöllen und anderen Handelshemmnissen zu befreien, so dass alle Länder statt nur einige davon profitieren. Dieses Ziel geriet seit der Doha-Runde ins Stocken. Seitdem sind plurilaterale Abkommen (wie etwa CETA und TPP) wieder auf dem Vormarsch.

    Weiterhin spielt zunehmende Transparenz und somit auch zunehmendes Verständnis aus der Öffentlichkeit eine bedeutende Rolle. Die Regulationen und Beschlüsse der WTO bedürfen der Veröffentlichung sowie der strikten Umsetzung.